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Schwäbischer Albverein e.V.

Ortsgruppe Neuhausen / Fildern

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Mitteilungsblatt vom 02.07.2020

Artikel für's Blättle bitte bis Freitags abends an:
mitteilungsblatt@albverein-neuhausen.de

Hauptversammlung am 04. Juli 2020 im Saalbau

Saalöffnung: 18.30 Uhr

Beginn: 19.30 Uhr

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des 1. Vorsitzenden
  3. Mitgliederneuaufnahme
  4. Jubilar Ehrung
  5. Bericht
    • des Fachwartes für Familien
    • des Fachwartes für Wandern
    • des Fachwartes für Naturschutz
    • des Fachwartes für Wege
  6. Bericht des Kassiers
    • Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Kassiers
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Wahl  
    - des 1. Vorsitzenden
    - des 3. Vorsitzenden
  10. Verschiedenes

Gerd Reinauer
1. Vorsitzender


HINWEISE zur Hauptversammlung

Liebe Mitglieder*Innen der Ortsgruppe Neuhausen,

wir sind in den letzten Zügen der Vorbereitung der diesjährigen Hauptversammlung.

Die Situation der Corona Pandemie ist eine Herausforderung, dennoch wollen wir die satzungsgemäß notwendige Hauptversammlung der Ortsgruppe durchführen. Die Situation mit Infizierten oder sich unter Quarantäne befindlichen Menschen in Neuhausen ist so gering wie nie – aktuell bei „0“ Personen. Wir werden alle Auflagen der Behörden berücksichtigen und alle Anwesenden so gut wie irgend möglich schützen. Desinfektionsmittel steht z.B. hierfür zur Verfügung. 

Wir werden jedoch nicht wie üblich alle Mitglieder persönlich begrüßen. Ihr Mitglieder werdet an einen Platz gebracht werden, wobei häusliche Gemeinschaften / Partnerschaften berücksichtigt werden. Es werden alle Flächen des Saalbaus genutzt, um den 1,5 Meter Abstand untereinander sicherzustellen. Im Saal werden wird auf den 1,5 Meter Abstand achten und auch auf die sonst üblichen Gruppenbilder werden wir dieses Jahr verzichten. Erstmalig wird der Vorstand auf der Bühne sitzen und auch das Rednerpult wird dort aufgebaut. Das Mikrofon wird für jeden Redner eine neue Schutzhülle bekommen und das Rednerpult wird nach jedem Beitrag desinfiziert. 

BITTE bringt eure Nase und Mund bedeckenden Schutzmasken unbedingt mit. Diese sind beim Eingang bis zum Sitzplatz, für den Gang zur Toilette und beim Verlassen des Saals zu tragen. Es klingt alles komplizierter als es ist, sinngemäß läuft es jedoch genauso ab, wie beim Besuch eines Restaurants. 

Auf eine rege Beteiligung freut sich der Vorstand und Ausschuss der Ortsgruppe Neuhausen des Schwäbischen Albvereins!

Im Namen des Vorstands
Klaus Hopp


29.06.2020

Corona-Auflagen für Gruppenwanderungen weiter gelockert

Ab 1. Juli dürfen Wanderer wieder in Gruppen mit bis zu 20 Personen unterwegs sein. Grundsätzlich gelten aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wie sie in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-19 geregel sind. Demnach darf man sich im öffentlichen wie im privaten Raum mit bis zu 20 Personen aufhalten. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Die Verordnung gilt derzeit bis zum 31. August.

Weitere Details können hier nachgelesen werden